Ist es zulässig, dass jetzt erst (in 2021) Ehrenamtspauschale aus der Kasse erbeten werden, obwohl das Geschäftsjahr 2020 geendet hat?
Ehrenamtspauschalen für 2020 sind als Barzahlungen möglich, solange die Kasse 2020 noch nicht abgeschlossen wurde.
Ist das Wirtschaftsjahr beendet, können diese nicht für ein Jahr davor rückwirkend gezahlt werden.