Solange die Einnahmen über die Bank laufen und aus dem Text der Überweisung eindeutig erkennbar ist, um welchen Vorgang es sich handelt, dient der Bankauszug als Beleg.
Sollte jedoch wie bei einer Barzahlung nicht erkennbar sein, um welchen Vorgang es sich handelt, kann ein Eigenbeleg geschrieben werden.
In der Regel gibt man natürlich eine Quittung, wenn man Bargeld erhält und vermerkt darauf, von wem man das Geld für welchen Zweck bekommen hat
-KPW-