Was die Absetzung von Tagesordnungspunkten in der Mitgliederversammlung anbelangt, so kann der jeweilige Antragsteller natürlich den von ihm gestellten Antrag bis zur Abstimmung darüber noch zurücknehmen. Das gilt auch für die vom Vorstand in der Einladung mitgeteilten Anträge des Vorstands. Sofern dann nicht ein Mitglied oder eine andere in der Mitgliederversammlung dazu antragsberechtigte Person -auch noch in der Mitgliederversammlung- einen gleichlautenden Antrag stellt, ist die Beschlussfassung nicht mehr möglich.