Kann die Änderung der Satzung auch von einem anderen Vereinsorgan oder dem Vorstand beschlossen werden?

Vereinsplatz WND

Nach § 32 Abs. 1 S. 1 BGB ist dies zulässig, sofern es vorher in der Satzung entsprechend festgehalten wurde.

FAKT: Anders ist es bei der Änderung des Zweckes des Vereins. Dafür ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. § 33 Abs. 1 S. 2 BGB