Nein, das geht nicht.
Es sei denn, derjenige, der die Ehrenamtspauschale laut Satzung zugesprochen bekommt, kann diese natürlich auch wieder an den Verein spenden und kann somit für diesen Betrag eine Spendenquittung erhalten.
FAKT: Man unterscheidet zwischen Ehrenamtspauschale (840 € steuerfrei im Jahr) oder die Übungsleiterpauschale für Wissen vermittelnden-, künstlerischen- oder pflegerischen Tätigkeiten (bis zu 3.000 € pro Jahr steuerfrei)