Ein Verein kann in seiner Satzung festlegen, welche Ämter im Vorstand vertreten werden. Ein Verein „kann“, muss aber nicht, eine Person vorsehen, die sich speziell um finanzielle Angelegenheiten kümmert. Das Gesetz geht davon aus, dass Vorstand insgesamt dafür verantwortlich ist, die Geschäfte des Vereins zu regeln und somit auch die Finanzen. Der Vorstand kann in seiner Satzung aber vorsehen, dass eine oder mehrere bestimmte Personen die Finanzen regeln.