Die Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds, und das damit einhergehende Stimmrecht, ist ein sogenanntes höchstpersönliches Recht und darf nicht beispielsweise im Wege der Einzelvertretungsberechtigung/Vollmachtserteilung an eine andere Person übertragen werden. Jedenfalls dann nicht, wenn das Vorstandsmitglied in Persona gewählt worden ist.
Nach dem Motto „wo kein Kläger, da kein Richter“ sollte es jedoch möglich sein, in einer Vereinbarung unter den Vorstandsmitgliedern zur erlauben, dass das Vorstandsmitglied „XY“ einen Vertreter entsendet. Allerdings wäre ich sehr vorsichtig, wenn es um Abstimmungen geht.