Reicht bei Veranstaltungen der Hinweis: Betreten auf eigene Gefahr?

Vereinsplatz WND

Ein solches Schild kann genügen. Dennoch ist zu beachten, dass an Veranstaltungen bei denen viele Kinder anwesend sind davon auszugehen ist, dass diese das Schild teilweise nicht lesen können. Auch der Hinweis „Eltern haften für ihre Kinder“ ist nicht immer genügend. Grundsätzlich gilt, dass der veranstaltende Verein dafür Sorge tragen muss, dass niemand zu Schaden kommen kann.