Grundsätzlich dürfen an der Mitgliederversammlung nur Mitglieder teilnehmen und auch nur diese dürfen, soweit es ihnen nicht nach der konkreten Vereinssatzung genommen ist, sich an Abstimmungen in der Mitgliederversammlung beteiligen. In der Regel sind Beschlüsse, welche unter Beteiligung von Nichtmitgliedern gefasst wurden, unwirksam.
Jedoch sind die Beschlüsse dann wirksam, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Beteiligung des Nichtmitglieds an der Mitgliederversammlung und der Abstimmung keine Auswirkungen auf das Beschlussergebnis hatte. Das erfordert zum einen, dass sich das Nichtmitglied bei der entsprechenden Beschlussfassung nicht mit einem Redebeitrag beteiligt hat. Hat das Nichtmitglied aber zu dieser Beschlussfassung einen Redebeitrag gebracht, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass sein Redebeitrag das Ergebnis beeinflusst hat. Weiter muss das Abstimmungsergebnis so sein, dass rechnerisch auch bei der Nichtbeteiligung des Nichtmitglieds das gleiche Ergebnis zustande gekommen wäre.