Sind Fehlverhalten nach der Satzung einklagbar?

Vereinsplatz WND

Beiträge sind generell einklagbar, egal ob Geldbeitrag oder Arbeitsbeitrag. Man kann auch in der Satzung festhalten, dass für nicht geleistete Arbeitsstunden ein Betrag X zu leisten ist. Auch dies ist einklagbar!