Wann darf ich eine Spendenquittung ausstellen?

Vereinsplatz WND

Dazu benötigt der Verein einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes der nicht älter als 5 Jahre ist. Dieser muss Tag genau beachtet werden. Ist der Bescheid einen Tag älter als fünf Jahre und der Verein stellt weiter Spendenquittungen aus, ist dies eine falsche Zuwendungsbestätigung mit der Folge (§ 10b Absatz 4b Einkommenssteuergesetz), dass der Verein 30 % des Spendenbetrag als Strafsteuer schuldet.

Die 30 % Strafsteuer trifft den Verein im Gesamten, nicht den Kassierer als Einzelperson, allenfalls den Vorstand, sollte das Vereinsvermögen nicht ausreichen.

ABER:

Ein Kassierer oder eine Person des Vereins, die vorsätzlich oder grobfahrlässig veranlasst, dass die Zuwendungen nicht für den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwandt werden, haftet für die entgangene Steuer in Höhe von 30 % der Spendensumme.