Wann ist man umsatzsteuerpflichtig? Was ist die Besonderheit bei § 19 Kleinunternehmung?

Vereinsplatz WND

Diese besagt, dass man am 1. Januar eines Jahres betrachten muss, ob man im aktuellen Jahr Umsatzpflichtig ist. Wenn im vergangenen Jahr die Einnahmen des Vereins nicht mehr als 22.000,00 € umsatzsteuerpflichtige Einnahmen waren und im aktuellen Jahr nicht zu erwarten ist, dass die Einnahmen über 50.00,00 € steigen, ist der Verein im aktuellen Jahr ebenfalls umsatzsteuerfrei.

TIP: Unbedingt nicht erst im Laufe des Jahres die Einnahmen-/Ausgabenrechnung für das vergangene Jahr anfertigen. So kann der Kassierer unangenehme Überraschungen wegen höherer Einnahmen vermeiden!

TIP: Steuerbegünstige Vereine müssen mit der jährlichen Steuererklärung dem zuständigen Finanzamt folgende Informationen zukommen lassen:

  • Protokoll der Mitgliederversammlung
  • Tätigkeitsbericht des Vorstandes
  • Aufstellung der Zuwendung an Mitglieder (mit Namen, Anlass und Höhe der Zuwendung)
  • Aufstellung der Vergütung an Sportler (mit Namen, Art und Höhe der Vergütung)
  • Aufstellung über Ehrenamtspauschale (mit Namen, Anschrift, Art des Trainings und Höhe der Vergütung)
  • Aufstellung der Vergütung an Trainer (mit Namen, Anschrift, Art des Trainings und Höhe der Vergütung)
  • Aufstellung über Vorsteuerabzug