Diese besagt, dass man am 1. Januar eines Jahres betrachten muss, ob man im aktuellen Jahr Umsatzpflichtig ist. Wenn im vergangenen Jahr die Einnahmen des Vereins nicht mehr als 22.000,00 € umsatzsteuerpflichtige Einnahmen waren und im aktuellen Jahr nicht zu erwarten ist, dass die Einnahmen über 50.00,00 € steigen, ist der Verein im aktuellen Jahr ebenfalls umsatzsteuerfrei.
TIP: Unbedingt nicht erst im Laufe des Jahres die Einnahmen-/Ausgabenrechnung für das vergangene Jahr anfertigen. So kann der Kassierer unangenehme Überraschungen wegen höherer Einnahmen vermeiden!
TIP: Steuerbegünstige Vereine müssen mit der jährlichen Steuererklärung dem zuständigen Finanzamt folgende Informationen zukommen lassen: