Wann muss der Vorstand eines gemeinnützigen Vereins haften?

Vereinsplatz WND

Wenn der Vorstand unentgeltlich bzw. im Rahmen der 840 € Vergütung pro Jahr tätig ist, haftet er nur wenn er grobfahrlässig gehandelt hat. Die Grobfahrlässigkeit muss bewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, wird die Haftung vom Gesetz ausgeschlossen.