Wenn der Vorstand seine Pflicht verletzt hat, dem Verein dadurch ein Schaden entstanden ist und der Vorstand dabei mindestens fahrlässig gehandelt hat.
Was bedeutet fahrlässig?
Wenn man klar erkennen kann, dass aufgrund eines Handelns etwas passieren könnte, und man es trotzdem tut, dann ist es fahrlässig.
Wenn jemand vorsätzlich, wissentlich und willentlich einen Schaden verursacht, muss er Schadensersatz leisten.