Die Kassenprüfer üben das Auskunftsrecht der Mitglieder aus. Die Mitgliederversammlung wählt die Kassenprüfer. Die Rechte und Pflichten der Kassenprüfer leiten sich aus der Vereinssatzung ab. So können Mitglieder in der Mitgliederversammlung ohne größeren zeitlichen Aufwand, nachvollziehen, wie der Vorstand die Gelder verwaltet bzw. verwandt hat.