Die Entlastung des Vorstandes kommt einem Verzicht des Vereins auf mögliche Schadensersatz-ansprüche gegenüber dem Vorstand gleich.
Was bedarf es für eine Entlastung als Möglichkeit der Haftungsreduzierung?
Einen ordentlichen Geschäftsbericht in dem die Finanzen oder etwaige Geschäftsvorgänge dargestellt sind. Der Bericht muss unmissverständlich, vollständig und wahr sein!