Zur Änderung im Vereinsregister benötigt man die Niederschrift der Mitgliederversammlung in welches die Wahlergebnisse eingetragen und die willentliche Bestätigung des jeweilig Gewählten aufgeführt ist.
Je nachdem, was in der Satzung steht, müssen Vorsitzende, Vertreter und auch Schriftführer das Protokoll unterschrieben haben.