Das Zuwendungsempfängerregister ist seit 01.01.2024 am Start – mit Einschränkungen
Für potenzielle Spender und Fördermittelgeber ist das Zuwendungsempfängerregister eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, sich über den Gemeinnützigkeitsstatus von Organisationen zu informieren. Es
schafft Transparenz und hilft so privaten und institutionellen Fördermittelgebern, die Organisationen zu identifizieren, bei denen sie sich engagieren möchten. Gemeinnützige Einrichtungen können den Nachweis der Steuerbegünstigung künftig auch über das Zuwendungsempfängerregister führen, soweit formal kein anderer Nachweis (Freistellungsbescheid) verlangt wird.
Seit Beginn des Monats ist das Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern
(BZSt) online erreichbar. Zum Start des Registers werden aber nicht sofort alle für das Register
berechtigten Organisationen angezeigt werden können, weil die Finanzämter dem BZSt die Daten zu
den Zuwendungsempfängern erst sukzessive übermitteln. Das hat aber keine Auswirkung auf den
gemeinnützigkeitsrechtlichen Status bzw. den Status der Organisation als Zuwendungsempfänger.
Wichtig: Sollten Änderungen bei den im Zuwendungsempfängerregister gespeicherten Daten erforderlich sein, müssen inländische Organisationen die Änderungen beim zuständigen Finanzamt veranlassen. In einer späteren Ausbaustufe sollen für das Register berechtigte Organisationen die Möglichkeit erhalten, Bankverbindungen zu Spendenkonten sowie Angaben zu der eigenen Homepage in das Zuwendungsempfängerregister
einzupflegen.