Eine Tombola muss ordnungsgemäß angemeldet werden. Je nach Landkreis gibt es unterschiedliche Erlässe. Darin stehen die Voraussetzungen. Wenn sie ordnungsgemäß angemeldet ist und sie von einem gemeinnützigen Verein veranstaltet wird und die Erlöse für einen gemeinnützigen Zweck verwand werden, dann ist sie Zweckbetrieb und somit steuerfrei.