Der Vorstand darf nicht eigenständig einen neuen Kassenprüfer benennen. Es ist kein Problem, wenn nur ein Kassenprüfer die Kasse prüft und das Ergebnis in der Mitgliederversammlung mitteilt. Die Mitglieder dürfen aber entscheiden, ob sie diese Prüfung anerkennen oder eine neue Prüfung – mit zwei Kassenprüfern – fordern.
FAKT: Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören! Ein Vorstandsmitglied muss nicht Mitglied im Verein sein.
FAKT: Kassenprüfer müssen – sofern die Satzung nichts anderes sagt – nicht zwingend Mitglied des Vereins sein!