Dies sind Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, Tätigkeitsbericht, Protokoll der Mitglieder-versammlung, Vermögensübersicht mit Nachweisen über die Bildung und Entwicklung der Rücklagen. Die Aufzeichnungen müssen so beschaffen sein, dass sich ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle verschaffen kann.