Spenden sind, zivilrechtlich gesehen, nichts anderes als eine Schenkung.
Z.B.: Ein Metzger unterstützt den Verein mit 200 Würstchen für das Trainingslager der Jugend.
Hier darf eine Spendenquittung ausgestellt werden, da die Schenkung/Spende (Würstchen) der Gemeinnützigkeit des Vereins dient. Andererseits, unterstützt der Metzger den Verein mit 200 Würstchen zum Verkauf beim Sommerfest, handelt es sich nicht um eine Spende, da der Verkauf der Würstchen dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dient. Hierfür darf keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.