Wenn über Internetseiten personenbezogene Daten erhoben werden, muss die Seite verschlüsselt sein. Das dies so ist, können Sie im Browser sehen. Wenn dort https:// steht und das davorstehende Schloss geschlossen ist. Ist die Verbindung verschlüsselt und Dritte können keine der erhobenen Daten abgreifen! Dies erfüllt dann die Voraussetzungen des § 19 Abs. 1 TTDSG.