Die Mietgliederversammlung! Aber nur dann, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde:

  • form- und fristgerecht
  • eine „kritische“ Entlastung muss in der Einladung angekündigt gewesen sein
  • bei der Abstimmung muss der entsprechende Beschluss gefasst werden
  • eine Stimme mehr Ja als Nein – und die zu Entlastenden dürfen nicht mit abstimmen.