Wer haftet im Falle einer Insolvenz?

Vereinsplatz WND

Wenn der Verstand im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung versäumt ein Insolvenzverfahren zu beantragen oder verzögert, sind die Vorstandsmitglieder, denen das zur Last fällt, verantwortlich und haften als Gesamtschuldner.