Wie geht man mit der Verletzung des Datenschutzes um?

Vereinsplatz WND

Nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO muss diese Datenschutzverletzung unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden gemeldet werden. Die Meldung ist auf der Internetseite der Datenschutzbehörde, durch Ausfüllen eines Formulars zu tätigen.