Die Formen der Berufung der Mitgliederversammlung kann die Vereinssatzung grundsätzlich frei wählen, solange sichergestellt ist, dass jedes teilnahmeberechtigte Vereinsmitglied Kenntnis von der Anberaumung der Mitgliederversammlung erlangen kann! Grundsätzlich ist jede Form der Einladung möglich. Die Form, die in der Satzung steht, muss aber unbedingt eingehalten werden, sonst sind alle Beschlüsse ungültig.
FAKT: Wählen Sie die Formulierung „in der Textform“ in der Satzung. Dies bedeutet, dass jegliche Art der Textform richtig ist. Ob sie per E-Mail, per Post oder sogar Whats App einladen. Somit kann man die Mitglieder individuell einladen.