Wie läuft die Betriebsprüfung ab?

Vereinsplatz WND

Die Betriebsprüfung beginnt, wenn dem Verein die schriftliche Prüfungsanordnung zugestellt wird.

Prüfungsanordnung legt Umfang fest
Die Prüfungsanordnung bezeichnet den Adressaten. Sie legt fest,
„- welche Steuerarten von der Prüfung umfasst sind (regelmäßig: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer,
Umsatzsteuer),
„- auf welche Zeiträume (Veranlagungsjahre) sich die Prüfung erstreckt und
„- wann die Prüfung beginnt und wo sie stattfindet. Sind z. B. der Schatzmeister des Vereins als das für Steuern und Finanzen zuständige Vorstandsmitglied oder der Steuerberater verhindert oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, kann der Beginn der Prüfung auf Antrag des Vereins verlegt werden. Ort der Prüfung sollen die Räumlichkeiten des Vereins sein.

Verein muss Daten zur Verfügung stellen
Zentrale Bedeutung hat der Zugriff auf elektronische Daten des Vereins. Ist die Buchführung des Vereins auf Datenträger gespeichert, steht dem Betriebsprüfer ein Zugriffsrecht zu. Standardmäßig wird der Prüfer die Überlassung der Datenträger anfordern (z. B. USB-Stick, DVD), damit er sie elektronisch weiterverarbeiten kann. Für diese Weiterverarbeitung nutzt er eigene Prüf- und Analyseprogramme.

Verein sollte Ansprechpartner benennen
Zu Beginn sollte dem Prüfer ein Ansprechpartner im Verein benannt werden. Das kann auch ein Dritter sein (z. B. der Steuerberater des Vereins). Wurden mehrere Auskunftspersonen benannt, kann eine Rangfolge bestimmt werden, an wen sich der Prüfer zuerst wenden möge. In der Regel skizziert der Prüfer zu Beginn seine Vorgehensweise, erfragt vereinsinterne Abläufe und wird ggf. auch die Vereinsanlagen besichtigen. Daraus lassen sich oft Prüfungsschwerpunkte erkennen.