Hierzu gibt es keine feste Frist oder gesetzlichen Regelungen. Die Rechtsprechung hat in solchen Fällen bereits unterschiedliche Urteile gefällt. Um sicher zu gehen kann man auch dies in der Satzung festschreiben. Zulässig ist eine Frist von bis zu 8 Wochen nach der Beschlussfassung, um beim staatlichen Gericht Widerspruch einzulegen.