Im Gesetz steht lediglich, dass der Verein einen Vorstand haben muss, jedoch nicht, wie und aus wieviel Personen sich der Vorstand zusammensetzt! Der einzelne Verein kann also in seiner Satzung festlegen, wie sich der Vorstand zusammensetzt. Verbreitet ist die Regelung einen Vorstand aus Vorsitzendem, stellvertretendem Vorsitzendem, Schriftführer sowie Kassierer und stellvertretendem Kassierer zu bilden.