Wie verhält es sich mit der Haftung, wenn ein dritter in Mitleidenschaft gezogen wurde?

Vereinsplatz WND

Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, den sie bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursacht haben, so können sie von dem Verein die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder groß fahrlässig verursacht wurde.