Hier gilt immer, dass bei Vertragsabschluss immer der Verein im Gesamten, nicht der Vorstand haftet. Einzige Einschränkung: Ein Vorstandsmitglied schließt einen Vertrag ab, obwohl klar ist, dass dieser die Kosten nicht tragen kann. Dann ist der Vorstand/Vorstandsmitglied haftbar.
Wie sieht das bei einem „nicht eingetragenen“ Verein aus? In diesem Fall haftet immer derjenige für abgeschlossene Verträge, der den Vertrag unterschrieben hat persönlich!