Z. B. Kosten für ein Catering, diese Kosten gehören immer in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, doch ist hier zu beachten, dass der Verein nicht die Gemeinnützigkeit verliert. Die Kosten für Annehmlichkeiten je Mitglied dürfen derzeit nicht mehr als 60,00 € betragen, in keinem Fall mehr als der jährliche Mitgliedsbeitrag! Hier gibt es Unterschiede je nach Bundesland, bitte beim jeweiligen Finanzamt erfragen.