Vermögensverwaltung § 14S. § AO, Zweckbetrieb (§65 AO), Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§§ 14 S. 1, 64 AO) gehören zum unternehmerischen Bereich. Hier fällt Umsatzsteuer an, es sei denn, der Einzelum-satz ist ausdrücklich von der Umsatzsteuer befreit. Der Ideeller Bereich (§ 51 S. 1 AO) gehört zum nicht unternehmerischen Bereich, somit fällt dafür keine Umsatzsteuer an.
TIP: Allgemein gilt, wenn ein Verein mit seinen vollständigen Einnahmen unter 22.000,00 € liegt fällt keine Umsatzsteuer an! Zwei Grenzen bleiben hierbei unterschritten, und zwar die zeitnahe Mittelver-wendung (derzeit bei 45.000 €) und die Kleinunternehmerregelung (derzeit bei 22.000 €)
ACHTUNG: Bitte die Beträge immer aktuell erfragen!