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FAQ – Häufig gestellte Fragen
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Haftung
FAQ: Haftung
Wie verhält es sich mit der Haftung, wenn ein dritter in Mitleidenschaft gezogen wurde?
Wer haftet im Verein gegenüber dem Finanzamt?
Wer haftet im Falle einer Insolvenz?
Wann haftet der Verein?
Haftet der Verein immer für Vorfälle bei Unternehmungen im Rahmen des Vereins?
Reicht bei Veranstaltungen der Hinweis: Betreten auf eigene Gefahr?
Müssen Eltern von Kindern und Jugendlichen explizit auf den Beginn und das Ende der Aufsichtspflicht des Übungsleiters hingewiesen werden?
Kann die Haftung der Vorstands- oder Vereinsmitglieder in der Satzung begrenzt werden?
Sollte der Verein grundsätzlich von jedem Trainer, der in der Jugendarbeit des Vereins tätig ist, ein Führungszeugnis verlangen?
Liegt das Haftungsrisiko alleinig bei den vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern?
Was gibt es bei dem Einsatz von minderjährigen Übungsleitern hinsichtlich deren Haftung als Verein zu beachten?
Urheber der FAQ Einträge ist der Landessportverband für das Saarland.
Neu hinzugefügt
Was sind die Vorschriften bei einer E-Rechnung im Verein?
Muss der komplette Vorstand für den verursachten Schaden eines Einzelnen haften?
Wie verhält es sich mit Haftung des Vorstandes?
Kann in der Satzung geregelt werden, dass der Vorstand eine Vergütung bekommt?
Kann der Vorstand eine Vergütung erhalten?
Welche Einladungsfrist muss für eine Vorstandssitzung eingehalten werden?
Kann man Beschlüsse immer fassen?
Wer kann im Vorstand Beschlüsse fassen?
Wer vertritt einen Vorstand aus mehreren Personen?
Wieviel Personen muss ein Vorstand haben?
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